Unser pädagogisches Team mit Gebärdensprachkompetenz verfügt über unterschiedliche Professionen und Ausbildungen, um den Kindern, Jugendlichen und Familien ein vielfältiges Spektrum an Erfahrungen und Konzepten zu bieten:
Das Grundgesetz und die Sozialgesetzgebung bilden das rechtliche Fundament für die pädagogische Frühförderung, die Hausgebärdensprachkurse, die Eingliederungshilfe und die autismusspezifische Förderung. Die Kostenübernahme erfolgt somit jeweils durch das örtlich zuständige Sozial- und Jugendamt. Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme.