Pädagogische Frühförderung und Entwicklungsberatung
Im Allgemeinen umfasst Frühförderung medizinische, therapeutische, psychologische und pädagogische Maßnahmen vom Säuglingsalter bis zur Einschulung. Ziel aller Maßnahmen ist es, drohender Behinderung entgegenzuwirken, Auswirkungen vorhandener Behinderungen zu mildern und die gesamte Familie in diesem Prozess zu begleiten. Da Hörschädigungen im Sinne des Sozialgesetzbuchs eine "Behinderung" darstellen, haben taube Kinder und ihre Familien das Recht auf Inanspruchnahme von Frühförderung.
Wir besuchen Ihre Familie zu Hause, um den Gebärden-Spracherwerb des tauben Kindes einzuleiten und zusammen mit Eltern und Geschwistern die Sprachentwicklung auszubauen. Da unsere zuständigen MitarbeiterInnen ebenfalls taub sind, können sie Ihrem Kind als Identifikationsfiguren dienen und sind Ihnen als hörende Eltern ein Beispiel, wie taube Erwachsene ein erfülltes Leben führen können.
Taube Eltern erhalten von uns Motivation und Anregungen, damit sie beispielsweise Erziehungsfehler, die an ihnen begangen wurden (Ausgrenzung, Verhätschelung usw.), bei ihren eigenen Kindern nicht wiederholen. Nicht zuletzt bieten wir den Familien die praktische Lebenserfahrung unserer Geschäftsführerin an, die selbst zwei taube Kinder großgezogen hat, von denen das Älteste sein Studium bald abschließen wird.
Die Gebärdensprachschulung der Eltern ist ebenfalls Teil einer solchen Frühfördermaßnahme.
Die enge Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern, den ÄrztInnen, ErzieherInnen und SonderpädagogInnen sowie den LogopädInnen für den eventuellen Lautspracherwerb etc., ist für uns selbstverständlich und unverzichtbar für den Erfolg der gesamten Fördermaßnahme.
Die Kosten für die Frühförderung des Kindes und den Gebärdenspracherwerb der Eltern werden unabhängig vom Einkommen der Eltern gemäß den Vorschriften der Sozialgesetzbücher übernommen. Bei Problemen mit den zuständigen Behörden stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.