Was ist ein Bildungsgutschein?
Der Gutschein ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument der Bundesagentur für Arbeit, um durch berufliche Weiterbildung die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu fördern. Mit dem Gutschein werden die kompletten Maßnahmenkosten übernommen, sofern die betreffende Maßnahme und der Träger nach AZAV zugelassen sind. Unsere Weiterbildungen zur Kommunikationsassistenz, zur Pädagogischen Assistenz und zum:zur Dozent:in für Deutsche Gebärdensprache erfüllen diese Voraussetzungen und sind über einen Bildungsgutschein förderfähig.
Wer wird gefördert?
Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie einen Bildungsgutschein bekommen. Die Entscheidung liegt aber im Ermessen Ihrer zuständigen Vermittler:innen der Agentur für Arbeit – Anträge können auch abgelehnt werden, es besteht keinen Rechtsanspruch.
Wie wird gefördert?
Einen Bildungsgutschein können Sie formlos in einem Beratungsgespräch bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. im JobCenter beantragen. Sie brauchen also kein Formular – dafür aber einen Beratungstermin. Ihre Berater:innen der Agentur für Arbeit oder des JobCenters können bei Fragen auch gerne per Telefon oder E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen.
Zusätzlich zum Bildungsgutschein können Sie Zuschüsse zu Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und Kinderbetreuungskosten erhalten, die mit Ihrem Maßnahmenbesuch in Verbindung stehen. Arbeitslosengeld I erhalten Sie während der gesamten Maßnahme in voller Höhe weiter. Durch den Maßnahmenbesuch verlängert sich zudem Ihre Gesamt-Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I.
Wir empfehlen, dass Sie bei uns unsere Zertifizierungen und das Infopaket zu der Weiterbildung anfordern, für die Sie sich interessieren. Diese Unterlagen nehmen Sie mit zum Beratungsgespräch und argumentieren, dass die Maßnahme geeignet ist, Ihre bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Wenn Sie einen Bildungsgutschein bekommen haben, bringen Sie ihn bitte zur Anmeldung bei uns mit, bevor die Maßnahme begonnen hat. Damit sind die kompletten Kurskosten für Sie bezahlt.
Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Der Gutschein ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument der Agentur für Arbeit, um Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Im Fokus steht die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, bspw. in Form von Coaching und Unterstützung dabei, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Maßnahmenkosten werden übernommen, sofern die betreffende Maßnahme und der Träger nach AZAV zugelassen sind.
Unsere Arbeitsmarktvermittlung für taube und schwerhörige Arbeitssuchende ist über den AVGS förderfähig.
Wer wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Zur Antragstellung und Beratung wenden Sie sich an die für Sie zuständigen Betreuer:innen der Agentur für Arbeit oder des JobCenters. Wenn Sie einen Gutschein erhalten haben, geben Sie diesen bei uns ab – wir füllen ihn aus und reichen ihn zur Bewilligung bei der ausstellenden Stelle ein. Sobald die Bewilligung vorliegt, können Sie in die Maßnahme einsteigen.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit.
Finanzielle Förderung durch Ihre zuständige Rentenversicherungsträgerin ist auf Antrag und im individuellen Einzelfall möglich: Falls Sie im Rahmen einer Rehabilitation einen neuen Beruf ergreifen müssen oder möchten, kommt Ihre Rentenversicherung als Kostenträgerin in Frage. Rentenversicherungen fördern nach AZAV zugelassene Maßnahmen im gleichen Umfang wie die Arbeitsverwaltung, auch Fahrt- und Übernachtungskosten. Im Einzelfall können auch nicht nach AZAV zugelassene Kurse gefördert werden. Zur Förderung muss ein schriftlicher Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden. Ärztliche Gutachten werden ebenfalls gefordert.
Unsere Weiterbildungen zur Kommunikationsassistenz, zur Pädagogischen Assistenz und zum:zur Dozent:in für Deutsche Gebärdensprache sind gegebenenfalls über die Rentenversicherung förderfähig. Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenversicherung, um abzuklären, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt.