Unsere Blockkurse in Heidelberg sowie unsere Blockkurse in Leipzig sind in mehreren Bundesländern für die Beantragung von Bildungsurlaub zugelassen.
Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine besondere Form des Urlaubs zur beruflichen oder politischen Weiterbildung. Bildungsurlaub dient nicht als Erholungsurlaub. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Bundesländern, die ein Bildungsurlaubs- oder Bildungsfreistellungsgesetz verabschiedet haben, beim Arbeitgeber beantragt werden. Ob eine Weiterbildungsmaßnahme für die Beantragung von Bildungsurlaub zugelassen ist, hängt davon ab, ob die Maßnahme oder ihr:e Träger:in nach dem Bildungsurlaubsgesetz des jeweiligen Bundeslandes anerkannt und zugelassen ist. Sachsen und Bayern sind nach derzeitigem Stand die einzigen Bundesländer ohne Bildungsurlaubsgesetz. Welches Bildungsurlaubs- bzw. Freistellungsgesetz für Sie maßgeblich ist, hängt vom Hauptsitz Ihres Arbeitgebers:Ihrer Arbeitgeberin ab.
Beachten Sie, dass für die Beantragung von Bildungsurlaub in der Regel Fristen gelten und der Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn beim Arbeitgeber:bei der Arbeitgeberin eingereicht werden muss. Bildungsurlaub stellt nur einen zeitlichen Ausgleich dar, keine Kursfinanzierung. Sie können sich selbstverständlich auch für unsere Kurse anmelden, wenn Sie keinen Bildungsurlaub nehmen können oder möchten oder wenn Sie nicht berufstätig sind.
Weiterführende Informationen zum Thema, insbesondere zu den Regelungen der jeweiligen Bundesländer, finden Sie auf nachfolgenden Websites: www.arbeits-abc.de/bildungsurlaub und www.bildungsurlaub.de.
Das Weiterbildungsstipendium ist eine Begabtenförderung für junge Fachkräfte, die durch Weiterbildung den Grundstein für beruflichen Erfolg legen möchten. Es besteht aus Zuschüssen für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen in Höhe von maximal 7.200€, verteilt auf drei Förderjahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend stattfinden. Bewerber:innen müssen jünger als 25 Jahre sein und bereits eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben. Im Fall von Anrechnungszeiten können sie bis zu drei Jahre älter sein. Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung müssen Sie entweder mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig oder arbeitslos gemeldet sein.
Voraussetzungen für eine Bewerbung:
Kurse kommen für die Förderung in Frage, wenn sie zum Erwerb beruflicher Qualifikationen geeignet sind. Dafür eignen sich beispielsweise unsere Modulkurse oder, wenn Sie nicht berufstätig sind, auch unsere Weiterbildungen zur Kommunikationsassistenz, zur Pädagogischen Assistenz und zum:zur Dozent:in für Deutsche Gebärdensprache.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich an die für Sie zuständige Stelle wenden, bevor Sie sich für einen Kurs anmelden. Das Stipendium gilt nicht rückwirkend.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Unserer Erfahrung nach leisten Arbeitgeber:innen manchmal nicht nur die Freistellung bei Entgeltfortzahlung oder gewähren Bildungsurlaub, sondern übernehmen zusätzlich auch einen Teil der Kosten oder die kompletten Kosten für Kursgebühr, Anfahrt und Unterbringung. Insbesondere dann, wenn Gebärdensprache Sie in Ihrem Beruf weiterbringt.
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit bzw. als Betriebskosten bei selbständiger Arbeit von der Steuer absetzbar. Diese Kosten werden direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, so dass die Steuerbelastung für das betreffende Jahr sinkt. Abhängig Beschäftigte erhalten dann die zu viel abgeführte Steuer vom Finanzamt wieder zurück.
Neben Weiterbildungen im ausgeübten Beruf erkennen Finanzämter heute in der Regel auch Weiterbildungen an, die der "Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse" dienen, auch wenn sie nicht in direktem fachlichem Zusammenhang mit einem ausgeübten Beruf stehen.
Diese Kosten können Sie als Weiterbildungskosten geltend machen:
In welcher Höhe Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, hängt vom Einzelfall ab.