Was ist Eingliederungshilfe?
Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung vom Staat für Menschen mit Behinderung, durch die sie besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollen. Das Sozialamt übernimmt Kosten für verschiedene Hilfen. Welche Hilfen zur Eingliederungshilfe gehören, steht im 12. Sozialgesetzbuch. Ab dem Jahr 2020 regelt das 9. Sozialgesetzbuch die Eingliederungshilfe.
Die wichtigsten Aufgaben der Eingliederungshilfe sind laut Gesetz eine Behinderung zu vermeiden, die Folgen einer Behinderung zu beseitigen, die Folgen einer Behinderung abzuschwächen und Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Eingliederungshilfe kann in drei Bereiche aufgeteilt werden: Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie Hilfen zur Ausbildung, zum Studium und zum Beruf. Unter die Hilfe für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fallen die Frühförderung, Hausgebärdensprachkurse, die Begleitung im Kindergarten und die Begleitung in der Schule. In diesem Rahmen ist es außerdem möglich, die Kostenübernahme für Gebärdensprachunterricht für hörende Eltern tauber oder schwerhöriger Kinder zu beantragen. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten – vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf den Websites der Aktion Mensch und Betanet.
Wer wird gefördert?
Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht nur nachrangig, d.h. die Hilfe wird nur gewährt, wenn kein vorrangig verpflichteter Träger Hilfe leistet. Anspruch haben unter anderem Personen, die nicht nur vorübergehend (d.h. länger als 6 Monate) körperlich wesentlich behindert sind. Dazu zählen z.B. taube, schwerhörige und sprachbehinderte Menschen. Anspruch haben außerdem Personen, die geistig oder seelisch wesentlich behindert sind oder dievon einer Behinderung bedroht sind.
Die genannten Personenkreise haben einen Rechtsanspruchauf Eingliederungshilfe. Sie dürfen aber die Einkommensgrenzen, auf die bei den einzelnen Maßnahmen verwiesen wird, nicht überschreiten. Es gibt keine Altersbegrenzung. Die Eingliederungshilfe wird bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums des Kindes gezahlt, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Wie wird gefördert?
Die Eingliederungsmaßnahme muss so lange gewährt werden, bis die Ziele der Eingliederungshilfe erfüllt sind bzw. die Aussicht besteht, dass die Ziele erfüllt werden können.