Ein finanzieller Zuschuss zu Weiterbildungen ist möglich, wenn
Der Antrag kann formlos beim zuständigen Integrationsamt eingereicht werden. Übernommen werden in der Regel Kosten für Kurs, Fahrt und Übernachtung, wobei Zuschüsse teilweise erfolgen oder bis zu 100% betragen können. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht – das Integrationsamt entscheidet nach Ermessen und kann Anträge auch ablehnen. Rechtsgrundlage zum Antrag ist § 24 Schwerbehindertenausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV). Ihr zuständiges Integrationsamt finden Sie unter www.integrationsamt.de.
Grundsätzlich sind all unsere Kurse förderfähig. Wir beantworten Ihnen hierzu gerne weitere Fragen und helfen Ihnen bei der Antragsstellung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!