Für arbeitsmarktnahe taube und schwerhörige Arbeitssuchende, mit Gebärdensprache*
Inhalt:
Gesamtdauer im Regelfall sechs Monate.
Der laufende Einstieg in den Kurs ist möglich.
Gesetzliche Grundlage: § 45 1.1 SGB III
Wir beraten Sie gerne zum Thema, schreiben Sie uns! Die Maßnahme ist über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit / des JobCenters förderfähig. Damit sind die Maßnahmenkosten abgedeckt. Weiterführende Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier.
* Je nach den Voraussetzungen und Kommunikationsbedürfnissen des einzelnen Teilnehmers / der einzelnen Teilnehmerin ist eine Teilnahme individuell auch in Lautsprachbegleitenden Gebärden, Internationalen Gebärden oder in Lautsprache möglich.