Diese berufliche Zusatzqualifikation ist für Menschen gedacht, die später in den Bereichen Kindergartenbegleitung oder Frühförderung mit Gebärdensprache tätig werden möchten. Je nach den Voraussetzungen des Kindes ist auch eine Tätigkeit als Integrationskraft für ein geistig oder mehrfach behindertes Kind mit Gebärdensprachunterstützung möglich.
Mit abgeschlossener Weiterbildung können Sie unter anderem als Begleitung von Kindern mit Gebärdensprache in Regelbetreuungseinrichtungen (Krippe, Kindergarten), als Freizeit- und Hausaufgabenbetreuung mit Gebärdensprache, als Begleitung von tauben und schwerhörigen Migrant:innen sowie als gebärdensprachliche Begleitung in Behindertenwerkstätten arbeiten.
Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die auch von Deutschland ratifiziert wurde, steigt die Nachfrage nach entsprechend qualifizierten Mitarbeiter:innen. Momentan herrscht ein Mangel an Fachkräften mit Gebärdensprachkenntnissen auf beruflich einsetzbarem Niveau. Die Konvention fordert die Achtung der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen, eine volle Teilhabe an der Gesellschaft sowie inklusive Bildung, zum Beispiel durch Beschulung von Kindern mit Behinderung an Regelschulen oder barrierefreien Zugang zu Universitäten für Studierende mit Behinderungen.